Krankenkassenservice
Die meisten Krankenkassen zahlen einen Zuschuss zu Ihrem Haarersatz bis hin zur vollständigen Kostenübernahme. Es ist unser Anliegen, für Sie eine möglichst große Kostenentlastung zu erzielen.
Machen Sie sich keine Sorgen – den kompletten Papierkram übernehmen wir für Sie.
Wer kann eine Krankenkassenleistung erhalten?
Haarausfall im Erwachsenenalter wird bei Männern als Teil des normalen Alterungsprozesses angesehen. Eine Glatze gilt bei Männern als normal und gesellschaftsfähig. Haarersatz für die Folgen des erblich bedingten Haarausfalls wird in der Regel leider nicht bezuschusst.
Es gibt Ausnahmefälle bei bestimmten Krankheiten oder größere Narben, etwa nach Unfällen oder Hirnoperationen. Diese werden einzeln abgeklärt und entschieden.
Im Falle einer medizinischen Indikation, wie zum Beispiel bei einer Strahlen– oder Chemotherapie, ist es für Frauen und Kinder problemlos, eine Krankenkassenleistung zu erhalten.
Wie viel Zuschuss können Sie erwarten?
Wir können Ihnen hier nur Anhaltspunkte geben, denn die Leistungen sind von Kasse zu Kasse unterschiedlich.
Die Leistung durch die Ersatzkassen hat sich seit 2014 erheblich verbessert. Patienten können nun für ihr Zweithaar alle 6 Monate (bei Kunsthaar) oder alle 12 Monate (bei Echthaar) einen Zuschuss beantragen. Die Zuschüsse werden in unregelmäßigen Abständen angepasst und betragen derzeit bei Kunsthaar pauschal 396 Euro und bei Echthaar 915 Euro.
Voraussetzung ist ein Rezept vom Arzt. Achten Sie darauf, dass das Rezept alle notwendigen Angaben enthält: die Diagnose, das verordnete Hilfsmittel und den Vermerk, dass Sie Langzeitträger sind.
Papierkram – nein danke!
Für eine zügige Beantragung benötigen wir von Ihnen nur das Rezept Ihres Arztes mit den vollständigen Angaben, alles weitere erledigen wir. Wir ersparen Ihnen den lästigen Papierkram, und Sie können sich vollständig auf Ihre Genesung konzentrieren.
Bedenken Sie bei Ihrer Zeitplanung aber bitte, dass die Genehmigung der Krankenkasse vor dem Kauf vorliegen muss, um den Zuschuss zu bekommen.
Unser direkter Draht zu den Krankenkassen
Wir haben einen Vertrag mit dem Verband der Ersatzkassen e. V. (VDEK), zu dem folgende Krankenkassen gehören:
- Techniker Krankenkasse
- Barmer GEK
- DAK Gesundheit
- hmm – Handelskrankenkasse
- HEK – Hanseatische Krankenkasse
Wir sind zudem zertifiziert und rechnen direkt mit der Krankenkasse ab. Zu den abrechenbaren Leistungen gehören:
- die Beratung zum Haarersatz
- die Erstellung eines Kostenvoranschlages für die Krankenkasse
- die Abrechnung des Haarersatzes mit der Krankenkasse